Navigation überspringen
Startseite
Institutionen
Privatkunden
Vermögensmanagement
Mensch, Deine Bank!
Jobs
OnlineBanking
Kontakt
Formulare
Für Ihre Sicherheit
DAX-Chart
Ev. Darlehnsgenossenschaft
BLZ: 21060237
AGB+Sonderbedingungen | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Impressum | Sitemap | Datenschutzhinweis | Vermittler-Info

Familien-Förderung

Staatliche Unterstützung für Familien

Elterngeld, Kindergeld, Freibetrag: Familien werden vom Staat gefördert. Doch wer welche Leistungen erhält und unter welchen Voraussetzungen, ist vielen Vätern und Müttern gar nicht bekannt. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig zu informieren.

Kinderzuschlag

Deckt das Einkommen berufstätiger Eltern den Bedarf der Kinder nicht, kann der so genannte Kinderzuschlag gewährt werden. Dieser wird für unverheiratete, im Haushalt der Eltern lebende Kinder unter 25 Jahre gewährt. Den Kinderzuschlag zahlt die Familienkasse. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Familienkasse nach den Bedingungen.

Steuervorteile

Steuerpflichtige mit Kindern sind finanziell weniger leistungsfähig als Kinderlose mit gleichem Einkommen. Deshalb gibt es verschiedene Regelungen, die zur steuerlichen Entlastung von Eltern beitragen, wie beispielsweise die Berücksichtigung von Betreuungs-Kosten, Freibeträge für Kinder oder der Entlastungs-Betrag für Alleinerziehende.

Betreuungs-Kosten

Alleinerziehende können die Betreuungs-Kosten für ihre Kinder zusätzlich zum gesetzlichen Unterhalt vom Unterhalts-Pflichtigen einfordern. Eltern, die für die Betreuungs-Kosten selbst aufkommen, können diese für Kinder bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben über die Einkommenssteuer-Erklärung geltend machen. Gleiches gilt für Arbeitgeber-Leistungen zur Unterbringung und Betreuung nichtschulpflichtiger Kinder.