
Single Euro Payments Area (SEPA)
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
Seit Anfang 2008 werden nach und nach europaweit ein- heitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Ziel ist es, bargeldlose Zah- lungen in Europa so zu standardisieren, dass es keine Un- terschiede mehr zwischen nationalen und grenzüber- schreitenden Zahlungen gibt. Der Zahlungsverkehr wird damit einfacher und schneller.
Euro-Überweisung
Die Euro-Überweisung als neues SEPA-Produkt baut auf der EU-Standard-Überweisung auf. Bankverbindungen sowohl des Überweisenden als auch des Begünstigten werden anhand von IBAN und BIC identifiziert. Das SEPA-Überweisungs-Verfahren ist Ende Januar 2008 gestartet. Als Kunde Ihrer Ev. Darlehnsgenossenschaft können Sie die Euro-Überweisung auch im Inland nutzen. Die Gutschrift erfolgt spätestens nach drei Bankarbeitstagen.Euro-Lastschrift
Mit der Euro-Lastschrift können künftig Gelder von Konten innerhalb des EU-Binnenmarktes eingezogen werden. Das Verfahren ähnelt dem der deutschen Einzugsermächtigung. Grundlage ist ein so genanntes Mandat. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zah- lungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.Wann die Euro-Lastschrift flächendeckend eingesetzt werden kann, ist noch offen. Zunächst muss die entsprechende EU-Richtlinie in jeweils nationales Recht umgesetzt werden. Geplant ist, dass dies bis November 2009 abgeschlossen sein wird. Ihre Ev. Darlehnsgenossenschaft informiert Sie, wenn es einen verbindlichen Starttermin für die Euro-Lastschrift gibt.

