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Ev. Darlehnsgenossenschaft
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Vorsorgen mit dem Chef

Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt

Ihr Arbeitgeber zahlt zum Beispiel 100,00 Euro von Ihrem Bruttogehalt in eine betriebliche Altersversorgung. Netto merken Sie davon nur die Hälfte. Und im Alter freuen Sie sich über die zusätzliche Rente.

Viel Vorsorge mit wenig Aufwand

Bei der betrieblichen Altersversorgung können Sie sich entspannt zurücklehnen. Denn Ihr Arbeitgeber erledigt alle Formalitäten und zahlt Ihre Beiträge zum Beispiel direkt von Ihrem Bruttogehalt. Bei dieser so genannten Bruttoentgelt-Umwandlung sind die Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei und - über das Jahr 2008 hinaus - sozialabgabenfrei.
Bei Auszahlung müssen Sie Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern von Ihrer Betriebsrente abführen. Da die Beitragssätze im Alter meist niedriger sind, ist die spätere Zahlung günstiger.

Fünf Durchführungswege

Gibt Ihnen der Arbeitgeber noch was zur Betriebsrente dazu, haben Sie Glück. Denn er muss es nicht tun. Er ist aber gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen mindestens einen von fünf so genannten Durchführungswegen anzubieten. Welchen Weg Ihr Arbeitgeber wählt, bestimmt er selbst. Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben nicht nur Angestellte, die Vollzeit beschäftigt sind, sondern auch Auszubildende, Teilzeitkräfte, Geschäftsführer und Angestellte mit zeitlich befristetem Vertrag.

Ihre Vorteile auf einen Blick


  • Sie profitieren von steuerlichen Vergünstigungen und Ihre Beiträge bleiben über das Jahr 2008 hinaus bis zu einer bestimmten Höhe sozialabgabenfrei.
  • Sie haben gute Rendite-Chancen durch kollektives Sparen und Sonderkonditionen Ihres Arbeitgebers.
  • Sie entscheiden, wann Sie in Rente gehen. Rentenbeginn ist zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr möglich.
  • Sie wählen zwischen lebenslanger garantierter Rente oder Kapital-Auszahlung.
  • Bei Jobwechsel können Sie Ihre Betriebsrente unter bestimmten Voraussetzungen zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
  • Ihre Betriebsrente ist „Hartz-IV-fest“, sobald sie unverfallbar geworden ist.
  • In vielen Verträgen können Sie zusätzlich einen Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenen-Schutz vereinbaren.
Für weitere Informationen und eine umfassende individuelle Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung!